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Wir begrüßen Sie auf unserer Seite und freuen uns über Ihren Besuch.


Assekuranzkontor Sieg – Ver­sicherungs­makler – ist seit 01.07.1995 an der Ostseeküste von Schleswig-Holstein ansässig und betreut die Kunden bundesweit, speziell in den Bereichen Schädlingsbekämpfung / Holz- u. Bautenschutz.

Wir beraten unsere Kunden fair, transparent und engagiert.

Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler sind wir in der Lage, für unsere Kunden qualitativ hochwertige Versicherungslösungen zu einem ausgewogenen Preis-/ Leistungsverhältnis anzubieten.

Sie bestimmen, wie wir Ihre Dienstleistungen erbringen sollen. Ob persönlich bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Büro, am Telefon, online oder per Mail - wir sind offen für alle Arten der Kommunikation.

Kontaktieren Sie uns einfach und erleben Sie selbst, weshalb sich unsere zufriedenen Kunden so gut aufgehoben fühlen.

Wir freuen uns auf Sie !


Unsere Schwerpunkte


Schädlingsbekämpfung

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Bautenschutz

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Holzschutz

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Grundsätzliche/ Allgemeine Informationen

 

Für Gutachter, Sachverständige, Ingenieure

Was für Haftungsszenarien gibt es?

Um die Haftung für einen Schaden herzuleiten, ist zuerst einmal die Frage zu klären, welche Leistungen der Architekt/Ingenieur/ SV/ Gutachter schuldet. Grundlage ist zunächst immer der konkrete Vertrag. Regelungen speziell zum Architekten- und Ingenieurrecht enthält das Bürgerliche Gesetzbuch nicht. Lediglich in einer Vorschrift des BGB, § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB, findet sich ein Hinweis darauf, dass bei „Planungs- oder Überwachungsleistungen für Bauwerke“ die Verjährungsvorschriften des Werkvertragsrechts gelten sollen. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl von Leistungen, die im Gegensatz zu „greifbaren“ Leistungen wie zum Beispiel Baupläne, Bautagebücher, Kostenberechnungen etc. eher Dienstleistungscharakter tragen. So z.B. die Bauüberwachung, die Beratung sowie die Aufklärung und Information des Bauherrn über alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen. Hier können unter Umständen Regelungen des Dienstvertragsrechts Anwendung finden.

 

 

 

 

 

Wer braucht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Für einige Berufe ist der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt vor allem für alle Berufsgruppen, die in der Beratung, Begutachtung, Verwaltung, Planung, Beurkundung, Vollstreckung oder Prüfung tätig sind. Darunter fallen vor allem:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte,    Notare, Gutachter,  Sachverständige,  Mediziner (im Rahmen der Betriebshaftpflicht!).

Die Berufshaftpflicht ist mit deutlich höheren Deckungs­summen ausgestattet als eine normale Haft­pflicht. Sie übernimmt die Haftung für echte Vermögensschäden, wenn der versicherte Schaden nicht aus einem vorherigen Per­sonenschaden, etwa durch einen Unfall, entsteht. Gerade in diesen Berufen können die Schadenssummen erheblich sein, die durch fehlerhafte Tätigkeit oder durch Versäumnisse entstehen. Im Sinne der Berufshaftpflichtversicherung ist jedes Tun oder Unterlassen, das Haft­pflichtansprüche gegen eine versicherte Person zur Folge haben könnte (Verstoß). Wird ein Schaden durch Unterlassen verursacht, gilt der Versicherungsfall im Zweifel als an dem Tag eingetreten, an dem spätestens hätte gehandelt werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.


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