Kennen Sie die BUFT?

Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung

Wir informieren Sie heute über die BUFT – der Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberuflich Tätige und Selbständige, als weitere alternative Lösung zur Arbeitskraft-Absicherung.
Vielleicht kennen Sie das: Eine Erkältung hat Sie so richtig erwischt. Nase zu, Schüttelfrost,
das ganze Programm. Doch anstatt sich ins Bett zu legen, müssen Sie als Selbstständiger
oder Freiberufler – klar, zur Arbeit. Wer soll sich um alles kümmern, wenn nicht Sie? Aber
was ist, wenn es mal mehr als nur ein Schnupfen ist ?
Beispiel : Ein Sachverständiger für Holz- und Bautenschutz ist aufgrund eines Bandscheibenvorfalls
über zwei Monate arbeitsunfähig. Der Bürobetrieb wird durch die Mitarbeiter und eine
Vertretung aufrechterhalten. Kosten für die Ersatzkraft: 12.700 Euro.

Hier leistet die BUFT  einen entscheidenden Beitrag zur Existenzsicherung. Egal wie die Produkte der Gesellschaften nun heißen, ob Betriebsunterbrechung-, Praxisausfall- oder auch Betriebskostenversicherung, drinnen steckt immer dasselbe: Schutz gegen die Unterbrechung des Betriebsablaufs bei Arbeitsunfähigkeit des Selbständigen oder Freiberuflers wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne. Die Versicherungssumme entspricht in der Regel den fixen Betriebskosten., wie Büromieten, Gehälter, Zinsen, Leasinggebühren für techn. Ausstattung, Abschreibungen auf Sachanlagen, Grundgebühren für Energieversorgung und Telekommunikation, Beiträge für Berufsverbände und betriebliche Versicherungen, etc.
Primär ist die BUFT eine Lösung für Architekten, Gutachter, Sachverständige, Unternehmensberater und sonstige Freiberufler, da im Rahmen des Krankentagegeldes hier Tageshöchstsätze gelten, die bei entsprechenden Umsätzen nicht ausreichen können, und in erster Linie die täglichen Lebenshaltungskosten , Beiträge zum Versorgungswerk oder Sozialversicherung etc. abdecken sollen.  
Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf die gängigen Sachgefahren, wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm etc. erweitert werden, sofern nicht bereits eine entspr. Betriebsinventars-Deckung besteht.
Die Beiträge für eine BUFT sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Manchmal sind es nur Rückschläge. Aber manchmal ist es der Ruin.

Autorin: Kirsten Sieg