Ich möchte meine Mitarbeiter absichern

Betriebliche Altersversorgung

Sie möchten Ihren Mitarbeitern zeigen, wie wichtig sie für das Unternehmen sind? Und suchen
einen praktischen Ansatz? Wir haben die passende Lösung: eine betriebliche Alters­vorsorge!
Mitarbeiter schätzen es, wenn der Chef eine bAV anbietet. Für den Arbeitgeber ist das mit wenig
Aufwand verbunden. Optimal, um Mitarbeiter zu motivieren und an ihr Unternehmen zu binden.

Betriebliche Alters­vorsorge für Arbeitnehmer

Steuern und Sozialabgaben sparen
Sämtliche bAV-Durchführungswege möglich
Empfehlung: Direktversicherung mindestens bis 4 % BBG* nutzen
* Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West).
Für Besserverdienende besteht die Möglichkeit, weitere 4% der BBG ( West ) aufzustocken , z. B. durch eine Kombination aus Direktversicherung und Unterstützungskasse.

Ihr neuer Mitarbeiter hat bereits eine bav und möchte diese gern bei Ihnen weiterführen
Bestehenden Vertrag weiterführen:
Sie können den bestehenden bAV-Vertrag als Versicherungsnehmer übernehmen und die bAV fortführen.
Vorteil: Die ursprünglichen Konditionen des bisherigen Vertrages bleiben Ihrem Mitarbeiter erhalten.

Übertragung auf Ihr bAV-System:

Sie haben bereits ein bestehendes bAV-Versorgungssystem? In diesem Fall kann der Wert aus dem bestehenden bAV-Vertrag in einen Vertrag Ihres bAV-Systems eingezahlt werden. Unter
bestimmten Voraussetzungen hat Ihr neuer Mitarbeiter darauf sogar einen Rechtsanspruch.
Vorteil: Alle bAV-Verträge sind bei den von Ihnen gewählten Vertragspartnern gebündelt.

Private Fortführung durch den Mitarbeiter
Der Mitarbeiter kann den bisherigen bAV-Vertrag auch privat fortführen.

Lösungen zur Mitarbeitermotivation

Sie haben eine betriebliche Alters­vorsorge im Unternehmen, die nicht von allen angenommen wird?
Nutzen Sie doch folgende Ideen:
Vermögenswirksame Leistungen integrieren
Beteiligen Sie sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Alters­vorsorge Ihrer Mitarbeiter durch einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. In der Regel sind diese Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei Einzahlung in eine betriebliche Alters­vorsorge sind sie aber steuer- und sozialversicherungsfrei. So können Ihre Mitarbeiter diese optimal nutzen und in die Alters­vorsorge einbringen.

Arbeitgeberzuschuss

Nutzen Ihre Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung? Dann leiten Sie Ihre Ersparnisse der Sozialabgaben in Form eines Zuschusses weiter. Zusätzlich können Sie gerne mehr dazu geben. Je höher Ihr Beitrag ist, desto größer ist die Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, die Betriebsrente mit eigenen Mitteln auszubauen. Damit belohnen Sie treue Mitarbeiter und machen sich als Arbeitgeber
attraktiver. Seit 01.01.2022 ist Ihr Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrenten-Stärkungs-Gesetz ( BSRG ) verpflichtend.

Betriebliche Alters­vorsorge statt Gehaltserhöhung

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine bAV statt einer Gehaltserhöhung an. So senken Sie Ihre Lohnnebenkosten und gleichzeitig kommen Ihre Einzahlungen in vollem Umfang der Alters­vorsorge
Ihrer Mitarbeiter zugute.

Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden. Wir erarbeiten gerne bedarfsgerechte Konzepte
für Sie. Dazu müssen wir die konkrete Ausgangslage Ihres Unternehmens kennen.
Gern bieten wir Ihnen in Kooperation über einen zugelassenen Rentenberater die Ausarbeitung einer betrieblichen Versorgungs-Ordnung an.

 

Autorin: Kirsten Sieg
Versicherungsfachwirtin
Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung