Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung

Das Risiko, seinen Beruf durch Unfall oder Krankheit nicht mehr ausüben zu können, nimmt stetig zu und rd. 80% der arbeitenden Bevölkerung ist darüber sehr besorgt.
Auch wenn das Bewusstsein für eine ausreichende Absicherung wächst, ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung längst nicht bei Jedem angekommen. Nicht selten führt der Verlust der Arbeitskraft zu einem erheblichen finanziellen Einbruch, der die gesamte Existenz des Einzelnen oder der Familie massiv bedroht.
Alternativen zur Arbeitskraftabsicherungen sind u. a. die Erwerbsunfähigkeits-Absicherung als „ Light-Version „ zur Berufs­unfähig­keits-Versicherung, z. B. bei Selbständigen, wonach in der BU prinzipiell eine Umorganisation im Leistungsfall geprüft wird. Die Annahmerichtlinien sind nicht so streng wie bei der BUV, alle Berufe sind bei Endalter 67 Jahre versicherbar, Rentenleistung auch bei Demenz und Pflegebedürftigkeit sowie Kapitalleistung bei schweren Krank­hei­ten und Tod sind einschliessbar, je nach Anbieter.
Im Rahmen einer Grundfähigkeits-Absicherung sind definierte Grundfähigkeiten versichert, die aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit nicht mehr ausgeübt werden können, wie z. B. Sehen-Hören-Sprechen; Sitzen und Stehen; Gebrauch der Arme; Gebrauch der Beine; Gebrauch der Hände; Auto fahren; Gleichgewichtssinn; Intellekt.
Diese Fähigkeit sind unabhängig vom Beruf versichert, wenn diese mind. 1 Jahr lang ununterbrochen bestehen und ärztl. festgestellt wurden. Die Leistung erfolgt mittels einer monatlichen laufenden Rente bis zum festgelegten Endalter und sind zusätzlich erweiterbar für Schwe­re Krank­hei­ten und Pflegefall.
Der Vorteil liegt bei niedrig kalkulierten Beiträgen, da diese berufsunabhängig sind, Beitragsbefreiung im Leistungsfall und Nachversicherungs-Garantien.
Eine Dread Disease Versicherung wurde Anfang der 80 Jahre in Südafrika von einem Arzt entwickelt und war ursprünglich dazu gedacht, die Kosten für eine Schwe­re Krankheit abzudecken. Mittlerweile hat sich diese Versicherung auch in Deutschland etabliert und wird sehr gern im gewerblichen Bereich von Per­sonen gewünscht, die sogenannte „ Schlüsselpositionen „ haben- oder von Firmeninhabern und Freiberuflern.
Hier wird eine Kapitalleistung versichert und keine monatliche Rente ( auf Wunsch aber möglich ), die Gesundheitsprüfung ist wesentlich entspannter als in der BUV, bei Selbständigen können die Beiträge als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. 
Auszugsweise sind folgende Krank­hei­ten versichert: ALS-Alzheimer-BypassOP der Herzkranzgefäße-Herzinfarkt-Krebs-MS-Parkinson-Schlaganfall-Schwe­re Kopfverletzungen-Schwe­re Verbrennungen, Erfrierungen, Verätzungen, u.v.m.


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