Cyber Risiken

von digitalem Gewürm, Blockaden und anderen Unliebsamkeiten…

Was soll mir denn schon groß passieren ? Wie hoch kann ein Schaden schon sein ?
Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe für das Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:
•    Datenverlust
•    Datenschutzrechtsverletzungen
•    Hackerangriffe
•    Erpressungen durch Hacker
•    Betriebsunterbrechungen
•    Persönlichkeitsrechtsverletzungen
•    Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“
Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 64.000 Fälle von Cybercrime aufgezeichnet. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 4,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Der Schaden, der sich aus allen Hacker-Angriffen auf deutsche Firmen insgesamt pro Jahr ergibt, lag 2013 laut Bundeskriminalamt bei 70,2 Mio. €. Da die „Dunkelziffern“ sehr hoch sind, ist zu vermuten, dass der tatsächliche wirtschaftliche Schaden jedoch um ein vielfaches höher ist. Nicht ohne Grund rangiert das Cyber-Risiko 2015 bei den TOP 10 der Gefahren für Unternehmen auf dem 5. Platz.
Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen decken die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:
Haft­pflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:
•    Rufschädigung
•    Datenrechtsverletzung
•    Schadensersatzansprüche Dritter
•    Verteidigungskosten in Strafverfahren
Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:
•    Computermissbrauch
•    durch einen Hacker-Angriff
•    eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
•    Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen

 

Schadenbeispiel: „ Diebstahl eines Laptops „ 

Bei einem Einbruch in die Büroräumlichkeiten einer Produktions-Einrichtung wurde unter anderem ein Desktop PC gestohlen. Auf diesem Rechner befanden sich Daten von ca. 50 Kunden inclusive den Konstruktionsplänen. 

Folgende Kosten sind entstanden:
Rechtsberatung und Info-Pflichten gegenüber Dateninhabern 67.368 €
Forensische Dienstleistungen 23.747 €
Kreditüberwachungsdienstleistungen 11.640 €
PR 2.137 €
Gesamtkosten 104.882 €

Schadenbeispiel „ Betriebsunterbrechung „

Durch einen unzufriedenen Mitarbeiter erhalten Hacker Zugriff zum Produktionssteuerungsprozess. Eine Engpassmaschine wird gezielt „verseucht“. Der Hersteller kann den Virus erst nach 4 Tagen und unter Hinzuziehung von IT-Security-Experten entschärfen.
Folgende Kosten sind entstanden:
Forensische Kosten35.000 €
Daten-Wiederherstellung 2.500 €
Betriebs-Unterbrechung 150.000 €
Gesamtkosten 187.500 €

Für wen ist eine Cyber-Versicherung wichtig ?

Grundsätzlich für alle, die
1.    sensible, personenbezogenen oder sonstige vertrauliche Daten von Kunden, Mitarbeitern, Patienten, Vertragspartnern speichert, bearbeitet oder verwaltet,
und/ oder
2.    wichtige Prozesse und Transaktionen seines Unternehmens IT-und / oder Web-gestützt steuert oder durchführt, z. B. Onlinehandel.


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Autorin: Kirsten Sieg
-    Versicherungsfachwirtin-
-    Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung-
Inhaberin von Assekuranzkontor Sieg Ver­sicherungs­makler e. K.


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