Wer braucht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Für einige Berufe ist der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt vor allem für alle Berufsgruppen, die in der Beratung, Begutachtung, Verwaltung, Planung, Beurkundung, Vollstreckung oder Prüfung tätig sind. Darunter fallen vor allem:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte,    Notare, Gutachter,  Sachverständige,  Mediziner (im Rahmen der Betriebshaftpflicht!).

Die Berufshaftpflicht ist mit deutlich höheren Deckungs­summen ausgestattet als eine normale Haft­pflicht. Sie übernimmt die Haftung für echte Vermögensschäden, wenn der versicherte Schaden nicht aus einem vorherigen Per­sonenschaden, etwa durch einen Unfall, entsteht. Gerade in diesen Berufen können die Schadenssummen erheblich sein, die durch fehlerhafte Tätigkeit oder durch Versäumnisse entstehen. Im Sinne der Berufshaftpflichtversicherung ist jedes Tun oder Unterlassen, das Haft­pflichtansprüche gegen eine versicherte Person zur Folge haben könnte (Verstoß). Wird ein Schaden durch Unterlassen verursacht, gilt der Versicherungsfall im Zweifel als an dem Tag eingetreten, an dem spätestens hätte gehandelt werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.


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