KFZ-Versicherungen: Kennen Sie den Umfang Ihrer KFZ-Police?

Erläuterungen zu den Leistungspunkten

Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein KFZ-Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für Sie verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher einzelne Leistungspunkte rund um die Kfz-Versicherung etwas anschaulicher, wobei die Aufzählung nicht vollständig ist.
 
Kfz-Haft­pflichtversicherung 
Die Kfz-Haft­pflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen. 
Beispiel 1 – Per­sonenschaden: Beim Rechtsabbiegen übersehen Sie einen Fußgänger, welcher bei grüner Fußgängerampel die Straße überqueren wollte. Bei der Kollision mit Ihrem Fahrzeug und dem darauffolgenden Sturz auf die Fahrbahn zieht sich der junge Mann Prellungen und einen Bruch des Handgelenks zu. Die Behandlungskosten inkl. Transport und Aufenthalt im Krankenhaus belaufen sich auf über 10.000 Euro. 
Beispiel 2 – Sachschaden: Bei Eisglätte verlieren Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug und rutschen in den Gartenzaun eines Anwohners. Die Reparatur der hölzernen Zaunelemente sowie der gemauerten Zaunpfosten schlägt mit über 2.000 Euro zu Buche.

Kaskoversicherung (allgemein) 
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind, wie z.B. eine Soundanlage oder ein Navi. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert. Solche Schäden können über die Haus­rat­ver­si­che­rung (abhängig vom Tarif) oder eine Autoinhalts-/Werkverkehrs-Versicherung abgesichert werden.

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) 
Hiermit haben Sie eine Grunddeckung und sind abgesichert bei: • Schäden durch Brand oder Explosion • Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Per­sonen • Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung • Schäden durch (Dach-)Lawinen • Schäden durch Zusammenstoß mit (Wild-)Tieren aller Art ( auch Kuh, Pferd, Katze ) • Schäden durch Tierbiss und Folgeschäden daraus • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss • Glasbruchschäden.
In der Regel wird bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro je Schadensfall vereinbart. Bei Glas-Reparaturen fällt i. d. R. die Selbstbeteiligung nicht an, sondern nur bei Austausch.

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) 
Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz für Ihr Fahrzeug ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus aber auch: • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall • mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Per­sonen (Vandalismus). Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden. Diese können gegen einen Beitragszuschlag separat mitversichert werden. Auch bei der Vollkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, welche üblicherweise 300 Euro oder 500 Euro je Schadensfall beträgt. Höhere Selbstbeteiligungen sind möglich.

Kfz-Umweltschadensversicherung 
Die Kfz-Umweltschadensversicherung leistet bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), die durch einen Unfall, eine Panne oder eine unfallartige Störung beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht worden sind.
Beispiel: Durch Unfall des Fahrzeugs laufen neben den Betriebsstoffen, wie Öl und Benzin/ Diesel auch Wirkmittel zur Schädlingsbekämpfung aus, da die Behälter nicht richtig gesichert waren.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge besteht bei vielen Anbietern die Möglichkeit, die Vollkaskodeckung um sogenannte Betriebs-, Brems- und Bruchschäden gegen eine überschaubare Mehrprämie zu erweitern. Einige Versicherer bieten diesen Schutz auch bereits für privat genutzte Fahrzeuge. Hierunter fallen Schäden, die durch den regulären Schutz einer Kaskoversicherung nicht gedeckt wären. Ein Betriebsschaden ist nicht durch einen Unfall, sondern durch die spezielle Verwendung des Fahrzeugs (z. B. Baustellenfahrzeuge), durch einen Bedienungsfehler oder durch fahrtechnisches Fehlverhalten entstanden, z. B. Schäden, die in Zusammenhang mit diversen Messinstrumenten stehen oder Falschbetankung. Ein Bremsschaden ist durch den Bremsvorgang entstanden und steht ebenfalls nicht in Zusammenhang mit einem Unfall. Typische Bremsschäden sind beispielsweise Schäden am Führerhaus oder an den Bordwänden durch verrutschte Ladung oder schleudernde Anhänger. Ein reiner Bruchschaden ist auch nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler entstanden. 
Beispiel: Die Radaufhängungen brechen. Schäden, die durch Abnutzung entstehen, bleiben allerdings ausgeschlossen.

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit (in der Kasko-Versicherung!) 
Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD oder Handy-Telefonat ohne Freisprecheinrichtung abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen auf die grobe Fahrlässigkeit. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Die Haft­pflichtversicherung leistet i. d. R. immer - ausgenommen bleibt natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Sonderausstattung 
Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Üblicherweise sind bereits werkseitig eingebaute Soundanlagen oder Navigationsgeräte etc. mitversichert. Die einzelnen, versicherten Fahrzeugteile beschreibt die Versicherungsgesellschaft in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile. Sondereinbauten und nachträgliche Umrüstungen müssen meist separat beantragt werden, wie z. B. Kranaufbauten, Hubkörbe und Turbinen zur Schädlingsbekämpfung, die fest auf dem Fahrzeug montiert werden.

GAP-Versicherung für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge
Im Fall eines Totalschadens ist die Restleasingforderung oder der Finanzierungs-Restbetrag häufig höher als der Wiederbeschaffungswert, den eine „normale“ Kfz-Versicherung erstattet. Die Vollkaskoversicherung kann gegen einen Zusatzbeitrag um die „GAP-Deckung“ erweitert werden, mit der diese Deckungslücke geschlossen wird. 
Ein Beispiel: Ihr finanziertes oder geleastes Fahrzeug hatte einen Neuwert von 42.000 Euro. Nach zwei Jahren haben Sie einen Unfall, der bei Ihrem Auto zum Totalschaden führt. Obwohl bei der Bank noch eine Restforderung von 35.000 Euro in den Büchern steht, wird die Kfz-Versicherung nur den von einem Sachverständigen ermittelten Restwert von 28.000 Euro übernehmen – die Differenz von 7.000 Euro müsste nun von Ihnen übernommen werden. Der Einschluss der „GAP-Deckung“ in Ihren Kfz-Versicherungsvertrag übernimmt diese finanzielle „Lücke“ für Sie.

Neuwertentschädigung 
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert, und nicht den kompletten Neupreis. Wenn Sie diesen Baustein mit abgeschlossen haben und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, wird Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt Ihnen ein solcher Tarif so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug auf nichts verzichten zu müssen. Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den von Ihnen aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.

Kaufpreisentschädigung 
Dieser Baustein garantiert Ihnen, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der jetzige Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs mit demselben Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.

Tierbiss-/Marderbissschäden 
Der Versicherer übernimmt Kosten für Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmaterialien, die durch Marder- oder andere Tierbisse (je nach Tarif) unmittelbar an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden. 
Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden 
Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden. Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern Tierbissfolgeschäden versichert sind. Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend. 

Erweiterte Wildschadenklausel 
In der Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. freilaufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).

Eigenschadendeckung 
Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Betriebs-/ Grundstücks über die KFZ-Haft­pflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.
Beispiel: 2 Firmenfahrzeuge auf der Baustelle fahren ineinander. In der Regel sind hier dann einmal die KFZ-Haft­pflicht- und die Vollkasko-Versicherung betroffen.

Falschbetankung von Firmen- oder Privat-Fahrzeugen ( in der Vollkasko-Versicherung )
In der Regel sind derartige Schäden, insbesondere die teuren Folgeschäden, wie Austausch des Motors oder Teile des Motors, vom regulären Vollkaskoschutz ausgeschlossen.
Mittlerweile tragen manche Versicherer in Exclusiv-Deckungen dem Rechnung, daß sie zumindest die Kosten für das Abpumpen und Entsorgen des falschen Kraftstoffs in begrenzter Höhe übernehmen.
Leistungsupdate 
Leistungsverbesserungen künftiger Allgemeiner Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten automatisch ohne zusätzliche Kosten für die Bestandskunden in den Alttarifen mitversichert. Diese Leistungsverbesserungen gelten auch für die optionalen Leistungsbausteine, wenn diese gegen Mehrprämie oder Zuschlag in dem Bestandsvertrag vertraglich vereinbart sind. In der Regel werden Sie mit einem separaten Anschreiben oder in der Beitragsberechnung darauf hingewiesen.              


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