Betriebs-Haft­pflicht-Versicherung; Worauf es ankommt

Ein Beispiel aus der Schaden-Praxis von AKS

Einem Kunden von AKS, der im Bereich Schädlingsbekämpfung, Holz- und Bautenschutz u. a. Kirchengemeinden im Süddeutschen Raum als Klienten hat, ist folgender Schadenfall passiert:

Bei Reinigungsarbeiten von Staub und Dreck im Inneren des Kirchturms durch Absaugen in Säcke ist feiner Baustaub in die Orgel gelangt, da beim Herunterlassen von gefüllten Säcken und Herausbringen einer geplatzt ist. Der Zugang zum Kirchturm befindet sich auf der Rückseite der Orgel. Es hat keine hinreiche Abdeckung oberhalb der Orgel und deren Pfeiffen gegeben. Der Schadenanspruch für eine Reinigung der Orgel beläuft sich auf rd. € 90.000.
Ein klassischer Bearbeitungsschaden !
Dem Kunden wurde sofort bei telefonischer Meldung des Vorfalls an AKS mitgeteilt, hier alle erforderlichen Unterlagen, Fotos und evtl. schriftliche Schadenersatzansprüche sofort einzureichen, da hier ausschließlich dem Versicherer die Prüfung der Haft­pflichtfrage dem Grunde und der Höhe nach obliegt und der Versicherungsnehmer an die Weisungen des Versicherers gebunden ist. Evtl. Schadenanerkenntnisse  durch den Versicherungsnehmer gelten als Obliegenheits-Verletzungen und können zur Versagung des Versicherungsschutzes führen.
AKS hat sofort den Betriebs-Haft­pflicht-Versicherer in Kenntnis gesetzt und Tag später wurde bereits ein fachkundiges SV-Büro mit der Begutachtung des Schadens beauftragt, der dann sehr kurzfristig vor Ort war.
In Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde, dem erzbischöflichen Orgelinspektor und dem Sachverständigen wurde letztlich der Gesamtschaden auf € 57.000 festgestellt und anerkannt.
Die gesamte Abwicklung hat von Schadenmeldung bis zur Regulierung 3 Monate gedauert.
Dem Kunden wurde lediglich der vertraglich vereinbarte Selbst­behalt im Sachschadenbereich vom Versicherer in Rechnung gestellt. Damit ist der schadenfall abgeschlossen.
Für den Kunden bedeutet die Schaden-Abwicklung auch, die Kirchengemeinde nicht als Auftraggeber zu verlieren, da dieser Schadenfall zur Zufriedenheit aller in einem kurzen Zeitraum professionell gehandelt wurde.
Insofern kommt es bei der Betriebshaftpflicht-Versicherung für Schädlingsbekämpfer, Holz- und Bautenschützer auf die ausreichende Deckungs­summe bei Sach- und Bearbeitungsschäden, insbesondere für Schäden am behandelnden Gut, an. Diese sollte immer analog der Sachschaden-Deckungs­summe sein.
In der Schadenpraxis kommt es tatsächlich schon zu hohen Sachschäden, gerade wenn die Auftraggeber Museen, Kirchen, Städte und dergleichen sind und es um „ sensible „ Bauwerke geht.
Die Kompetenz und Professionalität des Ver­sicherungs­maklers ist ebenso ausschlaggebend, derartige Schäden zu handeln und abzuwickeln und im Vorwege mit dem Produktgeber ein umfassendes Deckungskonzept vereinbart zu haben.
Das ist bei AKS der Fall und damit befinden sich die Schädlingsbekämpfer, Holz- und Bautenschützer sowie Gutachter und Sachverständige mit der Betriebs-Haft­pflicht-Versicherung in professionellen und fachkundigen Händen.

Anmerkung: Auf Wunsch des Kunden wurde sein Name und die Örtlichkeiten nicht erwähnt.

Autorin: Kirsten Sieg – Versicherungsfachwirtin-
Inhaberin von Assekuranzkontor Sieg Ver­sicherungs­makler e. K. in Timmendorfer Strand

 


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