Biozide, Werkzeug und Messinstrumente im Auto

Autoinhalts-Deckung

Täglich fahren Sie und Ihre Angestellten zu Ihren Kunden und Auftraggebern mit wertvollen Werkzeugen, Bioziden, und Mess- und Prüfinstrumenten, die bei einem Unfall des Fahrzeugs – oder schlimmer noch - bei Einbruch-Diebstahl in das Fahrzeug nicht über die Kaskoversicherung des Fahrzeugs versichert sind. Es handelt sich hier um „Ladung“, die nur über eine Transport-Deckung (Werkverkehrs-Deckung) versichert werden kann. 
Im Rahmen der Werkverkehrs- oder Autoinhalts-Versicherung, ist, wie das Wort schon sagt, der Inhalt des Fahrzeugs versicherbar, aber nur Güter zu eigenen Unternehmenszwecken, keine Fremdgüter. Es gibt je nach Art der transportierten Güter unterschiedliche Gefahrenklassen, die beitragsrelevant sind. 
Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich zum Transportmittelunfall, auch das Entwendungs- und Einbruch-Diebstahl-Risiko, Sturm- und Elementargefahren, höhere Gewalt, Straßenraub sowie Brand, Blitzschlag, Explosion. Darüber hinaus sind i.d.R. Risiko Bergungs-, Beseitigungs- und Aufräumungskosten, die Kosten für Übernachtung und Rückfahrt sowie für Miet- und Leihwagen, KFZ-Zubehörteile und Reisegepäck des Fahrenden bis zu gewissen Entschädigungsgrenzen mitversichert. Be- und Entladeschäden sowie Schäden durch Brems- und Ausweichmanöver runden den Deckungsumfang ab.
Oft nehmen Angestellte die Firmenfahrzeuge mit nach Hause; dann sind sie nicht auf einem verschlossenen Betriebsgelände oder einer verschlossenen Garage während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) untergebracht. Da entscheiden sich dann die Preis-/Leistungsunterschiede der verschiedenen Anbieter, i.d.R. wird oft keine Deckung dafür angeboten.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Brand: Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zur Auftraggeberin übernahm sie selbst. Auf dem Weg zur Kundin fängt der Wagen wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet. Der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.
Unfall: Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Autorin: Kirsten Sieg
Inhaberin von Assekuranzkontor Sieg Ver­sicherungs­makler e. K.


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